Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Insingen
    Insingen
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Neusitz
    Neusitz
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Colmberg
    Colmberg
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Diebach
    Diebach
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Colmberg
    Colmberg
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Wettringen
    Wettringen
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.