Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Colmberg
    Colmberg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Insingen
    Insingen
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Colmberg
    Colmberg
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Wettringen
    Wettringen
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Diebach
    Diebach
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Neusitz
    Neusitz
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.