Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Colmberg
    Colmberg
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Diebach
    Diebach
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Wettringen
    Wettringen
  • Neusitz
    Neusitz
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Insingen
    Insingen
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Colmberg
    Colmberg
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.