Projektauswahl im Umlaufverfahren

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| Projektauswahl im Umlaufverfahren

Aufgrund der Restriktionen zur Corona-Pandemie erfolgt die Projektauswahl im besonderen Umlaufverfahren. Am Dienstag, den 21. April 2020, werden hierzu die Unterlagen zu dem Projekt Imagekampagne „Zurück in die Heimat“ (es handelt sich hier um einen neuen Projektnamen für das bereits in der LES verankerte Startprojekt „Rückkehrer Newsletter“) versendet.

Projektträger ist der Verein Lokale Aktionsgruppe Region an der Romantischen Straße. Veranschlagt werden Gesamtkosten von ca. 180.000€ netto. Bei einer Förderrate von 60% entspricht dies einer Förderung von 108.000€. Der verfügbare Orientierungsrahmen der Lokalen Aktionsgruppe reicht für die Beschlussfassung für dieses Projekt nicht aus, daher erfolgt ein Vorbehaltsbeschluss. Das heißt, der Beschluss gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer LEADER-Mittel. Das Entscheidungsgremium möchte durch die besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie im Umlaufvervahren über das Projekt beschließen.

Das Umlaufverfahren wird in zwei Schritten erfolgen:

Zunächst wird gebeten bis Montag, den 27. April 2020, Rückmeldung an die Geschäftsführung zu geben, ob Sie Änderungen an der als Diskussionsgrundlage vorgeschlagenen Bepunktungen bzw. den Begründungen wünschen.

Die Mitglieder des Steuerkreises sind verpflichtet auch in einem Umlaufverfahren der Geschäftsführung mitzuteilen, wenn Sie sich in einem Interessenskonflikt im Zusammenhang mit einem Projekt befinden.

Alle Informationen werden durch die Geschäftsführerin zusammengefasst mitgeteilt. Bei begründeten Rückmeldungen werden die Unterlagen vor der endgültigen Beschlussfassung entsprechend geändert.

Nun erfolgt der 2. Schritt:

Die endgültigen Unterlagen werden dem Gremium am Dienstag, den 28. April 2020, per E-Mail gesendet. Der gleichzeitig mitgesendete Stimmzettel muss ausgefüllt und bis zum Montag, 11. Mai 2020, um 12 Uhr der Geschäftsstelle übermittelt werden. Auch hier gilt der Mehrheitsbeschluss.