Umlaufbeschluss Soccer Court 1.3.2021

  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Diebach
    Diebach
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Colmberg
    Colmberg
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Wettringen
    Wettringen
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Neusitz
    Neusitz
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Insingen
    Insingen
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • Colmberg
    Colmberg
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
 
| Umlaufbeschluss Soccer Court 1.3.2021

Umlaufbeschluss zur 20. Steuerkreissitzung 1.3.2021

Aufgrund der Restriktionen zur Corona-Pandemie erfolgt die Projektauswahl im besonderen Umlaufverfahren.

Am 19. Februar 2021 werden hierzu die Unterlagen zu folgendem Projekt versendet:

  • Einzelprojekt Bau eines Soccer Courts in Insingen
  • Projektträger: Sportverein Insingen 1954 e.V.

Veranschlagt werden Gesamtkosten von ca. 180.000€ netto.

Bei einer Förderrate von 60% entspricht dies einer Förderung von 108.000€

Das Umlaufverfahren erfolgt in zwei Schritten:

Zunächst wurde gebeten bis Donnerstag, den 14. Januar 2021 eine Rückmeldung an die Geschäftsführung zu geben, ob Sie Änderungen an der als Diskussionsgrundlage vorgeschlagenen Bepunktungen bzw. den Begründungen (versendet am 22. Dezember 2020) wünschen.

Die Mitglieder des Steuerkreises sind verpflichtet auch in einem Umlaufverfahren der Geschäftsführung mitzuteilen, wenn Sie sich in einem Interessenskonflikt im Zusammenhang mit einem Projekt befinden.

Alle Informationen wurden durch die Geschäftsführerin zusammengefaßt mitgeteilt. Bei begründeten Rückmeldungen wurden die Unterlagen vor der endgültigen Beschlussfassung entsprechend geändert.

Nun erfolgt der 2. Schritt:

Die endgültigen Unterlagen werden dem Gremium am Freitag den 19. Februar 2021 per E-Mail gesendet. Der gleichzeitig mitgesendete Stimmzettel muss ausgefüllt und bis zum Montag, den 1. März 2021 der Geschäftsstelle übermittelt werden. Auch hier gilt der Mehrheitsbeschluss.